Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
22. März 2021 | Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterrichts wird von Montag, 22. März 2021 an auch auf die Grundschulen und die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule an der Schule ausgeweitet.
Vorgabe medizinischer Masken (OP Masken!)
Eine entsprechende Verpflichtung, medizinische Masken zu tragen, wurde für alle Schulen in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Damit wir weiterhin gesund bleiben, tragen wir nun alle ab Montag, den 22. März 2021 unseren Mund-Nasen-Schutz in der Schule.
Nähere Informationen aus dem Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona
Nähere und ausführlichere Informationen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests finden Sie hier:
Näheres zur Maskenpflicht haben wir im Weiteren für Sie zusammengestellt: