April 2022 | Informationen aus dem KM
Wegfall der Maskenpflicht: Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht nach dem 2. April keine Pflicht mehr, eine Maske zu tragen.
Wegfall der Testpflicht: Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen.
Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.
Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie wie gewohnt aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
Die bisherige Verpflichtung, alle Räume, die dem Aufenthalt von mehr als einer Person dienen, mindestens alle 20 Minuten zu lüften bleibt weiterhin bestehen.