17. November 2021 | Maskenpficht im Klassenraum
In der letzten Zeit hat das Infektionsgeschehen im Land leider eine erhebliche Dynamik entwickelt, sodass ab Mittwoch, 17.11.2021, die sogenannte Warnstufe in Kraft tritt. Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass nun wieder die Maskenpflicht in den Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am besten mehrere Masken in die Schule mit.
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Warnstufe nicht verbunden.
Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule/Veranstaltungen weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
Bitte betreten Sie das Schulhaus nur in dringenden Notfällen und vermeiden Sie unnötige Menschenansammlungen beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder.
TESTUNGEN! Denken Sie bitte weiterhin daran, Ihr Kind dreimal in der Woche zu testen. Die Testtage sind Mo./Mi./Fr.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Wie immer finden Sie ausführliche Informationen des KM auf der Seite des Kultusministeriums
Die bisherigen Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten fort:
- im fachpraktischen Sportunterricht,
- im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten,
- beim Essen und Trinken,
- in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude,
- für Schwangere, die aufgrund der Gefáhrdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann
Die bisherige Verpflichtung, alle Räume, die dem Aufenthalt von mehr als einer Person dienen, mindestens alle 20 Minuten zu lüften bleibt weiterhin bestehen.