17. April 2021 | Wechselunterricht ab dem 19. April 2021 / Teststrategie
Wir starten mit dem Wechselunterricht am Montag, den 19. April 2021 mit der Gruppe B.
Informationen zur genauen Umsetzung des Wechselbetrieb wurden von der SL über die ElternvertreterInnen bereits an alle Eltern weitergegeben. Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Landesregierung hat die Teststrategie für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege deutlich erweitert. Ab dem 19. April 2021 gilt an Schulen eine generelle indirekte, inzidenzunabhängige Testpflicht. Es stehen anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Eigenanwendung für Beschäftigte an den genannten Einrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung!
Die Testtage wurden den einzelnen Klassen über die Klassenlehrkäfte bereits mitgeteilt. Das Land stellt für die Schülerinnen und Schüler dafür maximal zwei Testkits pro Person und Woche im Präsenzunterricht zur Verfügung.
Das erste Testkit für die wöchentliche Testung im häuslichen Bereich wird dankenswerter Weise über die ElternvertreterInnen an die Eltern ausgegeben.
Damit wir gesund bleiben, müssen wir auch weiterhin unseren Mund-Nasen-Schutz in der Schule tragen.
Nähere und ausführlichere Informationen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests und zur Maskenpflicht
Informationen zur Notbetreuung
Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.
Teststrategie der Landesregierung für den Präsenzbetrieb
Ab dem 19. April soll die Testung dann verpflichtend werden und Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht und die Notbetreuung sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gibt es in folgenden Fällen:
- Die Testpflicht gilt nicht für die Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung durch eine Impfdokumentation nachweisen können.
- Die Testpflicht gilt ebenfalls nicht für von einer COVID-19 Erkrankung genesene Personen. Der Nachweis muss über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus erfolgen und das PCR-Testergebnis darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
(Stand: 16. April 2021)
Wie führe ich einen Corona-Selbststest bei Kindern durch. Hier ein Erklärvideo:
Nähere Informationen zur Teststrategie des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: Kultusministerium - Teststrategie nach Ostern 2021 (km-bw.de)
Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt
Es besteht für die Schülerinnen und Schüler wie bisher keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb.
Dies gilt so bereits seit Juli 2020 für alle Schularten - nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.