10. März 2021 | Landesregierung verständigt sich auf weitere Öffnungsschritte bei Schulen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt.
"Unsere Schülerinnen und Schüler benötigen nach dieser Zeit der massiven Einschränkung des Schulbetriebs dringend weitere Öffnungsschritte, weil sie den Präsenzunterricht und die sozialen Kontakte brauchen. Die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien wurden und werden mit jedem Tag der Einschränkungen im Schulbetrieb größer. lnsbesondere vor dem Hintergrund unserer Teststrategie und der Priorisierung der Lehrkräfte bei der Corona-Schutzimpfung können wir nun einen weiteren Öffnungsschritt verantworten." (Susanne Eisenmann, Kultusministerin) Nähere und ausführlichere Informationen finden Sie unter: Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Wir freuen uns daher, alle unsere Grundschüler am 15. März 2021 zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wiedersehen zu dürfen.
Ab dem 15. März wird dann keine Notbetreuung mehr angeboten.
Auf unserer Schulhomepage haben wir wieder die wichtigsten Informationen zum Nachlesen zusammengefasst!
Eckpunkte des Präsenzunterrichts unter Pandemiebedingungen
- Ab Montag, den 15.03.2021 haben alle Kinder täglich Präsenzunterricht im Klassenverband mit ihren jeweiligen Klassenlehrkräften.
- Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf den Hauptfächern: D, M, HuS,E
- Die Notbetreuung entfällt!
- Die einzelnen Klassen sollen möglichst wenig Kontakt untereinander haben. Aus diesem Grund haben die einzelnen Klassenstufen versetzte Pausenzeiten. Die Essenspause findet weiterhin im Klassenzimmer statt.
- Es werden zusätzliche Bewegungspausen in den Schulvormittag eingebaut.
- Sportunterricht kann derzeit nicht unterrichtet werden. Die für Sport vorgesehenen drei Stunden pro Klasse entfallen. Zum Teil können einzelne Förderstunden angeboten werden.
- Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerschulischen Veranstaltungen sind hingegen bis auf weiteres nicht möglich.
- Kinder, die im kommunalen Betreuungsangebot (Kernzeitbetreuung und Nachmittagsbetreuung bis 14.00) angemeldet sind, können dieses ab dem 15.03. wieder besuchen.
- Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird. Bitte informieren Sie zeitnah die Klassenlehrkaft!
Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Hygienemaßnahmen
Für den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten weiterhin die bereits bestehenden Hygieneregeln.
Bitte unterstützen Sie uns und besprechen Sie mit Ihrem Kind die geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht zu früh zur Schule kommt, um unnötige Menschenansammlungen zu vermeiden!
- Die Kinder versammeln sich klassenweise an den für sie ausgewiesenen Wartebereichen vor dem Schulhaus. Von dort werden sie zu Schulbeginn von den Lehrkräften abgeholt.
- Auch nach Unterrichtsende sollen die Schüler/innen zügig das Schulgelände verlassen. Die Buskinder werden etwas früher, die Kinder aus Hainstadt etwas später entlassen.
- Der Besuch der Toiletten ist nur noch während der Unterrichtsstunde möglich. Die Kinder gehen einzeln und melden sich bei der Lehrkraft ab. Es stehen verschiedene Toiletten zur Verfügung.
- Abstandsregeln: Die bestehenden Abstandsregeln werden für die Kinder untereinander und zu Erwachsenen aufgehoben. Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene müssen auch in Grundschulen untereinander das Abstandsgebot von 1,50 m weiterhin einhalten.
- Gründliches Händewaschen: In den Klassenzimmern und auf den Toiletten sind Flüssigseife und Einmaltücher vorhanden. Die Kinder werden angehalten, sich mehrmals am Tag die Hände gründlich zu waschen.
- Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge
- Mund-Nasen-Bedeckung: Das Tragen eines Mundschutzes ist für die Grundschulkinder auch bei Nichteinhaltung des Mindestabstands nicht vorgeschrieben. Wer möchte, darf gerne einen Schutz tragen. Denken Sie aber daran, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist!
- Auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln muss weiterhin verzichtet werden.
- Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind jederzeit in Präsenz möglich, sofern die Hygieneregeln Berücksichtigung finden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, damit wir die entsprechenden Vorkehrungen treffen können.